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VG Ansbach (17.10.2002): Einweisung in Fürth ist rechtmäßig (AN 15 E 02.32085) Urteil (774519 bytes, pdf-File) Ein Insasse des Abschiebelagers Fürth klagte gegen seine Einweisung. Das Verwaltungsgericht Ansbach leht die Klage unter dem Verweis auf das Bayerische Landesgesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufnahmegesetz) und auf Gründe der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" am 17.10.2002 ab, da "ein Eingriff in ein Grundrecht nicht ersichtlich" sei.
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